- Wareneingangsbuch
- Waren|eingangsbuch,Nebenbuch der kaufmännischen Buchführung zur Erfassung der eingekauften Waren bei gewerblichen Unternehmen gemäß § 143 Abgabenordnung. Es muss über Art, Preis, Tag des Eingangs und Bezahlung der Ware sowie Name des Lieferers Auskunft geben und ist zehn Jahre lang aufzubewahren. Das Wareneingangsbuch ist von allen Gewerbetreibenden zu führen, die von der Führung von Handelsbüchern befreit sind (aufzeichnungspflichtige Unternehmer führen nach dem Handelsrecht ein Warenkonto). Großhändler, die Waren an Gewerbetreibende veräußern, sind verpflichtet, alle Warenausgänge in einem Warenausgangsbuch zu verbuchen (§ 144 Abgabenordnung).
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Wa|ren|ein|gangs|buch, das: (in der kaufmännischen Buchführung) Nebenbuch zur Erfassung des Wareneingangs (2).
Universal-Lexikon. 2012.